Wie kann ich mein Manuskript schützen

Tipps für Autorinnen und Autoren rund ums Urheberrecht

Manuskript schützen Urheberrecht

Jeder, der sich fragt, wie er sein Manuskript schützen kann, stellt eine berechtigte Frage.

Eine besondere Sicherung des Manuskripts ist eigentlich nicht notwendig, denn das Urheberrecht liegt ja generell bei Ihnen und Sie können vermutlich im Zweifelsfall immer beweisen, dass Sie die Erste waren, die den Text geschrieben hat. Außerdem kommen der Diebstahl und die Verwertung eines kompletten Manuskriptes sehr viel seltener vor, als man meinen möchte. Häufiger anzutreffen ist dabei der Ideendiebstahl – dass also einzelne Elemente eventuell von anderen übernommen und publiziert werden.

Der Schutz auch gegen Ideendiebstahl ist aber gar nicht so kompliziert – es gibt einfache und günstige Möglichkeiten, einen gewissen Grunschutz zu erlangen.

Generell ist die Angst, dass ein Verlag ein Manuskript einfach so nimmt und verwertet, also eher unberechtigt. Dennoch sind die Sorgen nachvollziehbar und das Manuskript schützen recht einfach. Es gibt einfache und bewährte Wege, Ideen und Manuskript zu schützen: Sie können wahlweise Ihr Manuskript bei einem Notar hinterlegen oder – die kostengünstige Variante – es sich selbst in einem eingeschriebenen Brief zuschicken (und nicht öffnen!). So haben Sie jederzeit den Beleg, dass Sie zu diesem Datum bereits den entsprechenden Text besaßen.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass Sie sich den Buchtitel bei einem Titelschutzanzeiger (nach § 5 Abs. 3 MarkenG) schützen lassen, was allerdings mit weiteren Kosten verbunden ist. Der Schutz eines Titels ist übrigens nicht auf Vorrat und auf alle Zeit möglich – es muss dann in einer überschaubaren Zeit (etwa sechs Monate) auch tatsächlich das Buch mit dem entsprechendem Titel erscheinen. Ein Titelschutz ist nicht zwingend notwendig, denn der Schutz beginnt mit Erscheinen des Buches. Schützen lassen kann man ihn bei Titelschutz.ch.